„Darf ich Selbstgemachtes ohne Gewerbe verkaufen?“ Diese Frage stellen sich fast alle, die anfangen, ihre Sachen zu verkaufen. Im Netz kursieren viele Halbwahrheiten, deshalb haben wir bei offiziellen Stellen nachgesehen: Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums, IHKs und Europäische Kommission.
Wichtig: Dieser Artikel dient nur der Information und wurde am 30. Oktober 2026 geprüft. Er ersetzt keine Steuerberatung und keine Auskunft von Finanzamt oder Gewerbeamt. Die Einordnung hängt immer vom Einzelfall ab.
Gelegentlich oder dauerhaft?
Nach dem Gewerberecht ist eine Tätigkeit ein Gewerbe, wenn sie selbstständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Ein einmaliger Verkauf ist danach kein anmeldepflichtiges Gewerbe (Existenzgründungsportal).
Wer dagegen regelmäßig auf Märkten steht, einen Onlineshop betreibt oder laufend Bestellungen annimmt, verkauft auf Dauer. Eine feste Euro-Grenze, unter der man „noch Hobby“ ist, gibt es nicht.
Kunst oder Kunsthandwerk: Gewerbe oder freier Beruf?
Das ist die eigentliche Grauzone:
- Freiberuflich (künstlerisch) ist eine Tätigkeit nur bei einer eigenschöpferischen Leistung, die über handwerkliches Können hinaus eine künstlerische Gestaltungshöhe erreicht. Dann brauchst du kein Gewerbe, sondern meldest dich nur beim Finanzamt.
- Gewerblich (handwerklich): Bei Nähen, Häkeln oder Sticken sieht die Praxis den Schwerpunkt meist im Handwerk, also ist ein Gewerbe anzumelden. Serienproduktion gilt grundsätzlich als gewerblich, Einzelstücke und Kleinserien eher als künstlerisch (Existenzgründungsportal).
- Viele dieser Tätigkeiten sind zulassungsfreie Handwerke: Du meldest ein Gewerbe an, brauchst aber keinen Meistertitel.
Die verbindliche Entscheidung treffen Finanzamt und Gewerbeamt. Ein Gewerbe im Nebenerwerb mit kleinem Gewinn ist unkompliziert, und Gewerbesteuer fällt erst über einem Freibetrag an.
Kleinunternehmerregelung: 25.000 und 100.000 Euro
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen nach § 19 UStG (IHK):
| Grenze | Betrag |
|---|---|
| Gesamtumsatz im Vorjahr | höchstens 25.000 € |
| Gesamtumsatz im laufenden Jahr | höchstens 100.000 € |
Wichtig dabei:
- Die Regelung gilt unabhängig davon, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist.
- Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus und kannst keine Vorsteuer abziehen.
- Die 100.000-Euro-Grenze ist hart: Schon der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, ist steuerpflichtig.
- Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Gewinne gibst du trotzdem in deiner Einkommensteuererklärung an.
Plattformen melden deine Verkäufe (DAC7)
Seit 2023 müssen Marktplätze nach der EU-Richtlinie DAC7 Verkäufer an die Steuerbehörden melden, die 30 oder mehr Verkäufe oder mehr als 2.000 Euro im Jahr erzielen (Europäische Kommission). Eine der beiden Grenzen reicht. Die EU prüft eine Änderung, aktuell gilt aber diese Regel.
Produktregeln gelten unabhängig von der Größe
- Kosmetik (Seifen, Balsame, Cremes): Die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 verlangt eine verantwortliche Person, einen Sicherheitsbericht und eine Notifizierung im EU-Portal CPNP vor dem Verkauf (Europäische Kommission). Eine Ausnahme für kleine Hersteller gibt es nicht.
- Allgemeine Produktsicherheit: Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 für alle Vertriebswege, auch online, und ohne Ausnahme nach Unternehmensgröße. Im Fernabsatz muss dein Angebot Name und Kontaktadresse des Herstellers zeigen, also deine (EUR-Lex).
- Schmuck aus Edelmetall: Hier kann zusätzlich eine Zuverlässigkeitsprüfung nötig sein (Existenzgründungsportal).
- Lebensmittel (Marmelade, Gebäck): Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und Hygieneregeln.
- Märkte: Jeder Veranstalter legt eigene Bedingungen fest; oft wird eine Gewerbeanmeldung verlangt.
Checkliste, bevor du regelmäßig verkaufst
- Kläre, ob dein Schwerpunkt eher Kunst oder Handwerk ist, und frag im Zweifel beim Finanzamt nach.
- Melde vor den ersten regelmäßigen Verkäufen dein Gewerbe an oder registriere dich als freiberuflich beim Finanzamt.
- Entscheide, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
- Prüfe, ob dein Produkt eigene Regeln hat (Kosmetik, Lebensmittel, Spielzeug, Edelmetall).
- Gib deine Herstellerangaben in deinen Online-Angeboten an.
- Kalkuliere Preise inklusive Steuern und Gebühren: Produkte selbstbewusst bepreisen.
Wo Mercader ins Spiel kommt
Mercader ist ein Schaufenster: Es zeigt deine Produkte, deine Märkte und einen Weg, dich zu kontaktieren. Mercader wickelt keine Zahlungen ab und nimmt keine Provision auf Verkäufe, und es ändert nichts an deinen Pflichten: Den Verkauf schließt du selbst ab, über die Kanäle, die du schon nutzt. Wenn bei dir alles angemeldet ist und du einen aufgeräumten Ort für deine Arbeit willst, kannst du dein Schaufenster erstellen mit 14 Tagen Testphase. Du suchst noch nach Kanälen? Lies zuerst wo du Handgemachtes verkaufen kannst.
Offizielle Quellen
- Verkauf auf Kunstmärkten: Gewerbe anmelden? (Existenzgründungsportal, BMWK)
- Selbst angefertigtes Kunsthandwerk verkaufen: freiberuflich oder gewerblich? (Existenzgründungsportal, BMWK)
- Kleinunternehmerregelung, Umsatzgrenzen, § 19 UStG (IHK Region Stuttgart)
- DAC7 (Europäische Kommission)
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (EUR-Lex)
- Notifizierungsportal für kosmetische Mittel CPNP (Europäische Kommission)
von Team mercader.app
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